Alle wichtigen Informationen für unsere Patienten.
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Absageregelung
Absageregelung
Therapiepraxen arbeiten nach dem Bestellsystem, sodass Sie einen genauen Termin für Ihre Therapie erhalten und nicht warten müssen. Um dies zu gewährleisten, nehmen wir keine Mehrfachbuchungen für einen Therapeuten vor. Bitte sagen Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher ab, wenn Sie nicht kommen können. Dies können Sie auch telefonisch tun. Bei kurzfristiger Absage müssen wir Ihnen den Einkommensausfall in Rechnung stellen, da die Krankenkassen keine Vergütung für ausgefallene Termine zahlen.Zuzahlungsregelung für gesetzlich versicherte Patienten
Zuzahlungsregelung für gesetzlich versicherte Patienten
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren müssen eine Zuzahlung für Physiotherapie leisten: 10 € pro Verordnung und 10 % des Rezeptwertes.Regelungen zur Zuzahlung:
- Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag fällig.
- Bei Nichtzahlung erfolgt ab dem zweiten Behandlungstag eine schriftliche Erinnerung mit 14 Tagen Zahlungsfrist.
- Nach Zahlung gibt es eine Quittung.
- Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.
Zuzahlungsregelung für Privat Patienten
Zuzahlungsregelung für Privat Patienten
Die GebüTh nutzt die GKV-Preise als Grundlage für Privatpreise und legt diese mithilfe eines Steigerungsfaktors fest. Der Multiplikator reicht von 1,4 bis 2,3. Dies ähnelt der GOÄ-Ordnung für Ärzte. Unsere Preise basieren auf betriebswirtschaftlichen Aspekten, um Ihnen eine qualifizierte Therapie zu bieten. Wir können jedoch nicht in Ihr Versicherungsverhältnis eingreifen, und Ihre Tarifbedingungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung liegen außerhalb unseres Einflusses. Aussagen privater Versicherungen über unangemessene Preise treffen in unserem Fall nicht zu.Behandlungszeiten
Behandlungszeiten
Wir bieten Doppelbehandlungen an! Die gesetzliche Krankenkasse sieht eine Behandlungszeit von 10–20 Minuten pro Patient vor, inklusive:
- Unterschreiben des Rezeptes
- Befundung
- An- und Ausziehen
- Raum- und Therapeutenhygiene
- Dokumentation der Behandlung
- Terminvereinbarung oder -verschiebung
Wir haben uns bewusst gegen diese Taktung entschieden. In längeren Behandlungen können wir sinnvoller arbeiten und benötigen keine zusätzlichen Rezepte. Unsere Einheiten umfassen:
- Befundung
- Behandlung
- Beratung und Aufklärung
- Anleitung zur Selbsthilfe und Eigenübungen
= Zufriedene Patienten und Therapeuten! Unsere qualifizierten Therapeuten bieten Ihnen individuelle Betreuung und bringen umfangreiche Fortbildungen und Erfahrung mit.
Beihilfeberechtigte Patienten - Preise
Beihilfeberechtigte Patienten - Preise
Selbst das Bundesinnenministerium, die für die Festlegung der Bundesbeihilfesätze zuständige Behörde, hat 2004 in einer Pressemitteilung veröffentlicht, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten hätten, als dass sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten zu tragen hätten. „Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Die Beihilfe sieht sich nicht als Vollversicherung.
Es ist ausdrücklich politisch gewollt, dass Patienten einen Eigenanteil übernehmen – wie es die GKV-Patienten durch die Zuzahlung auch tun.
Beihilfe und private Vorsorge: Eine Ergänzung
Die Beihilfe deckt nur die zumutbare Eigenvorsorge ab, weshalb beihilfeberechtigte Personen für nicht erstattete Kosten selbst aufkommen müssen. Dafür wird meist eine private Krankenversicherung abgeschlossen.
Nicht alle Kosten erstattungsfähig
Nicht alle Leistungen sind beihilfefähig – manche Behandlungen oder Medikamente sind teilweise oder vollständig ausgeschlossen. Auch Eigenbehalte können anfallen, sodass Beamt*innen einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Regelungen orientieren sich dabei an der gesetzlichen Krankenversicherung des Bundes.
Unterschiedliche Regelungen in Bund und Ländern
Die Beihilfe ist nicht einheitlich geregelt: Neben der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gibt es in den meisten Ländern eigene Verordnungen, die in Grundzügen ähnlich, aber im Detail unterschiedlich sind.
Informationen zu Abrechnungen und Preise.
Preise - Taktung - Leistung
Preise - Taktung - Leistung
Um Euch vorab einen Überblick über unsere Preisgestaltung zu geben und erste Fragen zu beantworten, haben wir hier für Euch einige Informationen zusammen gestellt.
Wir mussten schmerzhaft lernen, wie die heutigen Rahmenbedingungen von Physiotherapie Patienten und Therapeuten daran hindern, das volle Potenzial der Therapiemöglichkeiten auszuschöpfen. Die Realität ist geprägt von bürokratischen Hürden, langen Wartezeiten, Massenabfertigung und überarbeiteten Therapeuten.
Wir sind stolz auf unsere Mitarbeiter und wir wissen, dass wir alle jeden Tag unser ganzes Wissen und großes persönliches Engagement zum Besten geben, um für Euch da zu sein. Diese Menschen möchten wir auch weiterhin um uns und um Euch wissen!
Dazu gehört ein gutes Gehalt – denn dafür steht jeder von uns, auch Du, jeden Morgen auf und gibt 100%!
Endlich haben es die gesetzlichen Krankenkassen im letzten Jahr ebenso verstanden und unsere Tarife in den letzten 18 Monaten in ein einigermaßen wirtschaftliches Niveau angehoben.
Dieser Entwicklung müssen sich nun auch unsere freien Preise (Privatpreise und Selbstzahlerleistungen) anpassen, damit wir unsere Mitarbeiter weiterhin zeitgemäß und dem täglichen Aufwand gerecht werdend entlohnen können. In Zeiten des absoluten Personalmangels ist dies noch zusätzlich ein heißes Kernthema.
Wir bedanken uns für Eure Akzeptanz und Eure Treue zu unserer Praxis und dem damit verbundenen Team!
Nur Ihr selbst bestimmt, wie viel Eure Gesundheit wert ist!
Bewege dich gesund - lebe Dich gesund!
Privatpatienten & beihilfeberechtigte Patienten
Privatpatienten & beihilfeberechtigte Patienten
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen haben auf Grund des akuten Fachkräftemangels im Bereich der Physiotherapie Ihre Preise bereits im letzten Jahr um 30% erhöht.
Transparente Preise
Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden. Diese GebüTh bildet damit die Basis für die transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung in unserer Praxis. Auch wir orientieren uns an an der GebüTh.
Als Basissatz für die Kalkulation von Privatpreisen greift die GebüTh auf die GKV-Preise zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Dabei liegt der niedrigste Multiplikator bei 1,4, der normale bei 1,8 und die obere Grenze bei 2,3-fach.
Die GebüTh simuliert dabei, was Patienten etwa von der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennen. Wer die neuen GKV-Preise als Grundlage für seine Privatpreise heranzieht, sorgt automatisch für eine entsprechende Erhöhung.
Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist unser Bestreben, Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung können wir jedoch nicht eingreifen.
Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Das oftmals von privaten KV`s vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.
Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“ .Das ist falsch. Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann. Die „Beihilfesätze“ werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt. Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ haben wir keinen Einfluss. Die „Beihilfesätze“ können infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise sein.
Beihilfeberechtigt?
Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass selbst das Bundesinnenministerium, als für die Festlegung der Bundesbeihilfesätze zuständige Behörde, noch 2004 in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten hätten, als dass sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten zu tragen hätten.
„Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Und damit ist eigentlich alles gesagt. Auch wenn viele Patienten die Beihilfe als Vollversicherung betrachten, ist dies nicht so. Es ist ausdrücklich politisch gewollt, dass Patienten einen Eigenanteil übernehmen – wie es die GKV-Patienten durch die Zuzahlung auch tun. Damit will die Politik signalisieren, dass Beihilfepatienten nicht besser gestellt sein sollen als GKV-Patienten.
Sind wir zu teuer?
NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist.
Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von top-qualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen und langjähriger Berufserfahrung.
Zudem liegen unsere Behandlungszeiten deutlich über denen gesetzlich versicherter Patienten. Unsere langjährige Erfahrung, fortlaufende Weiterbildungen und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind.
Auch Ihre PKV sollte dies respektieren. Im Übrigen darf Ihnen Ihre PKV keine andere Praxis nahe legen oder empfehlen, zu einer “billigeren“ Praxis zu gehen, denn die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstiste Behandlungsmethode beschränken (siehe auch BGH Urteil). Sie haben die freie Praxis- sprich Therapeutenwahl!
Gesetzlich Versicherte Patienten
Gesetzlich versicherte Patienten
Damit die Therapeuten genug Zeit für jede Behandlung haben, bitten wir die Zuzahlung grundsätzlich breitzuhalten, da das Abkassieren wertvolle Zeit kostet, die wir lieber in Ihre Behandlung investieren.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung die Zuzahlung SOFORT zu bezahlen!
Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Verordnungsblattgebühr und wird von uns an die Krankenkasse weitergeleitet!
Auch wir müssen uns den ständigen Kürzungen der gesetzlichen Krankenkassen und der Inflation geschlagen geben.
Wir haben lange überlegt wie wir die 20minuten Taktung und eine damit einhergehende kürzere Behandlungszeit umgehen können.
Wirtschaftlich muss es für die Praxis tragbar sein und bleiben, da wir unsere Therapeuten angemessen bezahlen möchten, weil sie alle eine fantastische Arbeit leisten und jeden Tag 100% geben.
Die gesetzliche Krankenkasse sieht eine reguläre Behandlungszeit von 15-20 Minuten pro Patient vor.
Darin inbegriffen sind:
- Unterschreiben des Rezeptes
- Befundung
- Ausziehen und Anziehen
- sowie das Verlassen des Raumes
- zusätzlich muss der Therapeut in dieser Zeit noch für jeden Tag die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation machen
Den Physiotherapeuten ist es inzwischen erlaubt, verordnete Leistungen zu optimieren, d.h. eine ärztliche Verordnung durch eine entsprechende Zuzahlung aufzuwerten. Sie haben bei uns den Vorteil, dass Sie eine ergänzende Therapiezeit zu Ihrem Rezept erwerben. Über den entsprechenden Differenzbetrag als private Zuzahlung berät Sie unser Team gerne.
Wir haben uns ganz klar gegen eine 20minuten Taktung entschieden, da dies absolut nicht unserer Philosophie entspricht und wir der Meinung sind, dass wir in dem oben beschriebenen knappen Zeitfenster nur schwer vernünftig und zielführend behandeln können.
Nichts desto trotz müssen auch wir die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten.
So bieten wir ab sofort die Möglichkeit die 20 Minuten-Behandlung auf 30 Minuten aufzustocken!
Dies ist selbstverständlich ein Angebot und keine Verpflichtung.
Oft erwähnen wir dies nicht mehr in der Behandlung, um unsere Zeit ganz der Diagnostik und Therapie widmen zu können. Sprechen Sie uns gerne vorab drauf an, dass eine Planung möglich ist.